Altholz

Altholz ist Holz, welches bereits einem Verwendungszweck zugeführt wurde und so zur Entsorgung als Abfall oder zur Verwertung als Sekundär-Rohstoff bereitsteht.
In Unternehmen der Holzwerkstoffindustrie kann es stofflich, z. B. als Rohstoff in der Spanplattenproduktion eingesetzt oder thermisch zur Wärme- und Stromproduktionen verwendet werden.
Die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz ist hierbei durch die deutsche Altholzverordnung geregelt. Unterschieden wird bei Altholz dabei Industrierestholz und Gebrauchsholz, wenn dieses als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (§ 3 Abs. 1) eingestuft wird. Dieses Gesetz bezeichnet alle Dinge als Abfall, (alle beweglichen Sachen), deren sich ihr Besitzer entledigen muss oder entledigen will.
Bedingt durch die Vielzahl an Anfallstellen von Althölzern ist das Maß an Belastung mit Fremdstoffen ebenfalls sehr unterschiedlich. Unter Berücksichtigung darauf wird das Abfallholz über die Altholzverordnung in vier Kategorien aufgeteilt.

Kategorie A1

Unter Holz der Kategorie A1 versteht man naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde. Hierunter fallen Paletten, Verpackungshölzer wie z.B. Holzabschnitte sowie unbehandeltes Bauholz.

Kategorie A2/A3

Zu Holz der Kategorie A2 zählt verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. In der Kategorie A3 entsprechende Hölzer mit halogenorganischen Verbindungen, aber ebenfalls ohne Holzschutzmittel.
Klassische Anfallstellen sind im Bau- und Abbruchbereich zu finden sowie im Bereich der Sortiersortimente aus städtischen Sperrmüllsammlungen und kommunalen als auch privaten Müllaufbereitungsanlagen.

Kategorie A4 Holz

Der Bereich Holz der Kategorie A4 Holz umfasst den Bereich der mit Holzschutzmitteln behandelten Hölzer. Ausgenommen sind Hölzer, die mit PCB belastet sind.
Bekannte Beispiele sind Bahnschwellen, Rebpfähle, „Jäger"-Zäune, Spielplatzgerüste und andere Sortimente, die durch Druckimprägnierung oder andere Verfahren wetterbeständig gemacht wurden.
Für den Umgang mit A4 Holz Bedarf es gesonderten Genehmigungen sowie der Verpflichtung die Mengen und Wege mit einem elektronischem Nachweisverfahren transparent den überwachenden Behörden aufzuzeigen.

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